TuS bekommt Zuschuss der Stadt für einen Kunstrasenplatz

 Wenn es um die Einrichtung eines Kunstrasenplatzes geht, kann es in Heinsberg schon einmal zu Verstimmungen und langwierigen Auseinandersetzungen im Rat der Stadt kommen, wie die noch junge Geschichte gezeigt hat.

Diesmal jedoch waren sich alle Mandatsträger fraktionsübergreifend einig, als es darum ging, dem Tus Rheinland Dremmen mit einer Förderung von 150.000 Euro zur Einrichtung eines solchen Platzes unter die Arme zu greifen. Die Voraussetzungen zur Förderung seien, darin waren sich alle einig, „mehr als erforderlich erfüllt“. Der Beginn des Projektes ist nun für ab März oder April vorgesehen.

Der Rat der Stadt Heinsberg hatte am 14. Januar 2015 auf der Grundlage eines Beschlusses des Sportausschusses vom 10. Dezember 2014 Regelungen zum Betrieb und zur Nutzung der Sportaußenanlagen im Stadtgebiet Heinsberg beschlossen. Hierin enthalten sind auch Ausführungen zur Förderung eines Kunstrasenplatzes.

Die Anzahl der im Spielbetrieb befindlichen Mannschaften war dabei ein entscheidender Faktor. Die Überprüfung der vom Verein in seinem Antrag gemachten Angaben hatte anhand vorliegender Statistiken des FVM/Fußballkreis Heinsberg und der unter www.fussball.de veröffentlichten Auswertungen ergeben, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen hinsichtlich der gemeldeten Mannschaften vom TuS Rheinland sogar übererfüllt waren.

Die Kosten des neuen Kunstrasenplatzes betragen laut Antrag des TuS Rheinland insgesamt 472.700 Euro. Mit Zusatzkosten für Material und Pflegegerät in Höhe von 28.000 Euro ergibt sich ein Gesamtbetrag von 500.700 Euro. Neben dem Zuschuss der Stadt erhält der Verein eine weitere Förderung aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ von 216.000 Euro. Ein Kredit bei der NRW Bank über 84.700 Euro wird aufgenommen und Eigenleistungen sowie Spenden von insgesamt 50.000 Euro sollen das Projekt zum Erfolg führen.

Weitere Subventionen durch die Stadt, insbesondere für die Pflege des Spielfeldes und der Nebenanlagen, sind ausgeschlossen. Der Verein hat die Pflege des Spielfeldes und der Nebenanlagen selbst zu übernehmen. Er baut nun den Platz und ist für die Umsetzung und Einhaltung sämtlicher relevanter technischer und unfallverhütungsrechtlicher Vorschriften verantwortlich.

Der Verein entscheidet zwar am Ende über die Belegung. Die Stadt bleibt jedoch Eigentümerin und behält sich vor, nicht genutzte Zeiten auf dem Platz selbst zu belegen. Im Hinblick auf die Zukunft ist zudem noch ein wichtiger Aspekt, dass die Stadt den Austausch des Kunstrasenteppichs frühestens nach 13 Jahren übernimmt. Allerdings nur bei sachgemäßer Benutzung des Platzes. Ansonsten haftet der Verein.

Der TuS Rheinland muss dafür sorgen, dass der Spielbetrieb in der Bauphase komplett über den Rasenplatz durchgeführt werden kann. Die Stadt ist außerdem während der Bauphase nicht verantwortlich für die Vermittlung eventueller Ausweichmöglichkeiten für Trainingszeiten. Die Fußballer dürften der Fertigstellung entgegenfiebern.

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