Spenden

Spendenbescheinigungen

Angaben zum Freistellungsbescheid sind beim Hauptvorstand zu erfragen.
Jede Spendenbescheinigung muss vom Hauptvorstand vor Abgabe an den Spender gegengezeichnet werden.

Bei Geldspenden bis max. 200,- € können weiterhin von den Abteilungen einfache Quittungen ausgestellt werden, als Spendenbescheinigung.

Ab 201,- € läuft jede Spendenbescheinigung über den Hauptvorstand !!!

Ab dem 1. Januar 2013 müssen sich alle gemeinnützigen Vereine
neue Vordrucke für Spendenbescheinigungen halten, offiziell "Zuwendungsbestätigung" genannt.

Die alten Formulare für 2009 bis 2012 sind dann nicht mehr zulässig.
Wer sie dennoch nutzt, haftet persönlich für finanzielle Schäden.


Für die restlichen Monate 2012 sind die alten und neuen Formulare gleichzeitig erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die verbindlichen Muster grundlegend überarbeitet und im September 2012 veröffentlicht (Aktenzeichen: IV C 4 - 2223/07/0018:005).
Das BMF will damit sicherstellen, dass Spendenbescheinigungen bundesweit einheitlich sind.
Die Spenden-Muster unterscheiden sich nach:

  • Spendenanlass, zum Beispiel für Mitgliedsbeiträge, Geld- und Sachzuwendungen
  • und nach Spendenempfänger: gemeinnützige Vereine, Parteien, Stiftungen und Wählervereinigungen.

Neu ist das Muster einer Sammelbestätigung über Geldzuwendungen und Mitgliedsbeiträge. Vereine können es benutzen, wenn ein Förderer im Lauf eines Jahres häufiger gespendet hat. Sie brauchen jetzt nicht mehr für jede einzelne Spende eine eigene Bescheinigung auszustellen

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